Was das Rechtsgebiet umfasst, in welchen Lebenssituationen Sie einen Spezialisten brauchen – und woran Sie eine gute Familienrechtskanzlei erkennen.
Kaum ein Rechtsgebiet berührt Menschen so unmittelbar wie das Familienrecht. Es begleitet uns von der Eheschließung über die Geburt von Kindern bis zur Trennung – und stellt gerade in Krisenzeiten Weichen, die über Jahrzehnte nachwirken: Wer hat das Sorgerecht? Wer bekommt wie viel Unterhalt? Wie wird das gemeinsam aufgebaute Vermögen aufgeteilt?
In Deutschland werden jährlich rund 130.000 Ehen geschieden – bei fast jeder zweiten sind minderjährige Kinder betroffen. Hinzu kommen tausende Verfahren rund um Unterhalt, Sorgerecht und Umgang, die unabhängig von einer Scheidung geführt werden. Das Familienrecht ist damit nach dem Arbeitsrecht die zweitgrößte Fachanwaltschaft in Deutschland.
Ein Fachanwalt für Familienrecht ist nicht nur Rechtsvertreter, sondern auch Berater in einer der emotionalsten Lebensphasen überhaupt. Er kennt die Spielräume, die das Gesetz lässt, und hilft dabei, tragfähige Lösungen zu finden – ob einvernehmlich oder, wenn nötig, vor Gericht.
Das Familienrecht ist im vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt und lässt sich in drei große Themensäulen unterteilen, die in der Praxis eng miteinander verwoben sind.
Neben den drei Kernsäulen umfasst das Familienrecht weitere Gebiete, in denen ein Fachanwalt unverzichtbar sein kann:
Reformen im Familienrecht 2024/2025
Das Familienrecht befindet sich im Wandel. Aktuell laufen in Deutschland umfangreiche Reformvorhaben, darunter ein Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (mit Neuregelungen zu Sorge- und Umgangsrecht), eine Unterhaltsrechtsreform sowie ein Abstammungsrechtsreformgesetz. Außerdem wurde das Namensrecht zum 1. Mai 2025 grundlegend modernisiert. Ein Fachanwalt auf dem aktuellen Stand kennt die Auswirkungen dieser Änderungen auf laufende und zukünftige Verfahren.
Das Familienrecht begleitet Menschen in sehr unterschiedlichen Lebensphasen. In jeder davon kann eine frühzeitige Beratung entscheidend sein – nicht nur um Rechte zu sichern, sondern oft auch um langwierige Eskalationen zu vermeiden.
Frühzeitig ist günstiger als später. Gerade bei Trennung und Scheidung gilt: Wer erst zum Anwalt geht, wenn der Streit eskaliert ist, hat oft weniger Verhandlungsspielraum und höhere Kosten. Eine Erstberatung unmittelbar nach der Trennung – noch vor dem ersten Brief vom Anwalt der Gegenseite – ist fast immer sinnvoll.
Der Fachanwalt für Familienrecht begleitet Mandanten in jeder Phase – von der vorbeugenden Vertragsgestaltung über die Trennung bis zur abschließenden Vermögensauseinandersetzung. Seine Aufgaben sind so vielfältig wie die Lebenssituationen seiner Mandanten.
Ein Ehevertrag ist keine Liebesfrage, sondern Vernunft. Der Fachanwalt gestaltet Eheverträge, die den gesetzlichen Güterstand anpassen, Unternehmensanteile schützen, Unterhaltsansprüche regeln und den Versorgungsausgleich modifizieren – stets innerhalb der von der Rechtsprechung gesetzten Grenzen der Wirksamkeit.
Der Fachanwalt erklärt den Ablauf des Scheidungsverfahrens, stellt den Scheidungsantrag beim Familiengericht, begleitet den Mündlichkeitstermin und klärt, welche Folgesachen (Unterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinn) im Verbund oder separat geregelt werden sollen.
Einvernehmliche Lösungen sind schneller, günstiger und nachhaltiger als Gerichtsverfahren. Der Fachanwalt verhandelt außergerichtlich über alle Scheidungsfolgen – Unterhalt, Zugewinnausgleich, Sorgerecht, Nutzung der Ehewohnung – und fixiert die Ergebnisse in einer rechtssicheren Vereinbarung.
Der Fachanwalt berechnet den Trennungsunterhalt, den nachehelichen Unterhalt und den Kindesunterhalt nach der aktuellen Düsseldorfer Tabelle – unter Berücksichtigung von Selbstbehalt, bereinigtem Nettoeinkommen und fiktivem Einkommen bei Unterlassen zumutbarer Erwerbstätigkeit. Er setzt Ansprüche gerichtlich durch oder wehrt überhöhte Forderungen ab.
Im Mittelpunkt steht stets das Kindeswohl. Der Fachanwalt vertritt Elternteile in gerichtlichen Verfahren zur elterlichen Sorge, zum Aufenthaltsbestimmungsrecht und zum Umgangsrecht – und arbeitet bei Bedarf mit dem Jugendamt und Verfahrensbeiständen zusammen, die die Interessen des Kindes im Verfahren vertreten.
Der Fachanwalt ermittelt den Anfangs- und Endvermögenswert jedes Ehegatten, errechnet den Zugewinnausgleichsanspruch und setzt ihn durch. Beim Versorgungsausgleich – der automatisch im Scheidungsverfahren durchgeführt wird – prüft er, ob und wie Rentenanwartschaften aufgeteilt werden, und stellt notfalls Anträge auf Ausschluss oder Abänderung.
Beim Familiengericht besteht in nahezu allen Verfahren Anwaltszwang. Der Fachanwalt übernimmt die vollständige Prozessvertretung – von der Antragsschrift über Zwischenverfahren bis zum Abschluss. Bei Bedarf vertritt er auch in Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht.
Bei Ehen mit Auslandsbezug – unterschiedliche Staatsangehörigkeiten, Wohnsitz im Ausland, Immobilien im Ausland – bestimmt das internationale Privatrecht, welches nationale Recht gilt. Der Fachanwalt klärt die anwendbare Rechtsordnung und koordiniert bei Bedarf mit ausländischen Kollegen, insbesondere in Fällen internationaler Kindesentführung nach dem Haager Übereinkommen.
Familienrecht ist ein sensibles Rechtsgebiet, in dem juristisches Können und menschliches Fingerspitzengefühl gleichermaßen gefragt sind. Diese Checkliste hilft Ihnen, das Angebot einer Kanzlei zu beurteilen.
In Scheidungsverfahren und den meisten familiengerichtlichen Verfahren besteht Anwaltszwang – Sie können sich nicht selbst vertreten. Beide Seiten brauchen jeweils einen eigenen Anwalt. Bei einvernehmlicher Scheidung reicht es, wenn ein Ehegatte einen Anwalt beauftragt und der andere den Scheidungsantrag zustimmt. Auch das spart Kosten – sofern wirklich alle Folgefragen bereits einvernehmlich geklärt sind.
Nicht jeder familienrechtliche Konflikt muss vor Gericht enden. Mediation kann eine sinnvolle Alternative sein – aber nicht immer.
Im Familienrecht gibt es sowohl harte gesetzliche Fristen als auch Grundregeln, die Sie kennen sollten, um Ansprüche nicht zu verlieren oder ungewollt zu begründen.
Besonders wichtig beim Unterhalt: Unterhalt kann rückwirkend grundsätzlich nur ab dem Zeitpunkt verlangt werden, ab dem der Unterhaltsschuldner in Verzug gesetzt oder der Anspruch rechtshängig wurde. Wer monatelang schweigt, verliert den Anspruch für die Vergangenheit – auch wenn er inhaltlich berechtigt gewesen wäre.
Den Titel „Fachanwalt für Familienrecht" darf nur führen, wer die strengen Anforderungen der Fachanwaltsordnung (FAO) erfüllt und dies gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachgewiesen hat.
Dreijährige Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt sind Grundvoraussetzung vor der Antragstellung (§ 3 FAO).
Absolvierung eines spezialisierten Fachanwaltslehrgangs mit mindestens 120 Unterrichtsstunden, der alle Kernbereiche des Familienrechts abdeckt, mit Bestehen von mindestens drei Klausuren.
Selbstständige Bearbeitung einer Mindestanzahl familienrechtlicher Fälle, die alle relevanten Bereiche abdecken – von Scheidung über Unterhalt bis Kindschaftssachen.
Mindestens 15 Fortbildungsstunden pro Jahr im Fachgebiet Familienrecht müssen nachgewiesen und unaufgefordert bei der Rechtsanwaltskammer eingereicht werden (§ 15 FAO).
Der Titel wird nach § 43c BRAO durch die zuständige Rechtsanwaltskammer verliehen – nach Prüfung aller Nachweise durch einen unabhängigen Fachausschuss.
Seit Dezember 2025 gilt für alle Fachanwaltschaften ein verlängerter Nachweiszeitraum von 5 Jahren (statt bisher 3). Das erhöht die Qualitätshürde und stellt sicher, dass nachgewiesene Praxiserfahrung breiter belegt ist.
Familienrecht als zweithäufigste Fachanwaltschaft
Das Familienrecht gehört zu den am stärksten nachgefragten Fachanwaltschaften in Deutschland. Die Kombination aus hoher gesellschaftlicher Relevanz – Scheidungen, Kindschaftsstreitigkeiten, Unterhaltsfragen –, emotionaler Komplexität und rechtlicher Vielschichtigkeit macht es zu einem der anspruchsvollsten Spezialgebiete im Zivilrecht. Viele Fachanwälte für Familienrecht erwerben ergänzend den Titel Fachanwalt für Erbrecht, da beide Gebiete in der Praxis häufig zusammentreffen – etwa bei Scheidung und gleichzeitiger Nachlassregelung.
Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Rechtliche Fristen, Unterhaltstabellen und gesetzliche Voraussetzungen können sich ändern. Bitte konsultieren Sie für Ihre konkrete Situation stets einen qualifizierten Fachanwalt für Familienrecht.