Rechtsgebiet im Überblick

Fachanwalt für Familienrecht

Was das Rechtsgebiet umfasst, in welchen Lebenssituationen Sie einen Spezialisten brauchen – und woran Sie eine gute Familienrechtskanzlei erkennen.

~130.000 Scheidungen pro Jahr in Deutschland
Nr. 2 aller Fachanwaltschaften
1 Jahr Trennungszeit vor der Scheidung

Kaum ein Rechtsgebiet berührt Menschen so unmittelbar wie das Familienrecht. Es begleitet uns von der Eheschließung über die Geburt von Kindern bis zur Trennung – und stellt gerade in Krisenzeiten Weichen, die über Jahrzehnte nachwirken: Wer hat das Sorgerecht? Wer bekommt wie viel Unterhalt? Wie wird das gemeinsam aufgebaute Vermögen aufgeteilt?

In Deutschland werden jährlich rund 130.000 Ehen geschieden – bei fast jeder zweiten sind minderjährige Kinder betroffen. Hinzu kommen tausende Verfahren rund um Unterhalt, Sorgerecht und Umgang, die unabhängig von einer Scheidung geführt werden. Das Familienrecht ist damit nach dem Arbeitsrecht die zweitgrößte Fachanwaltschaft in Deutschland.

Ein Fachanwalt für Familienrecht ist nicht nur Rechtsvertreter, sondern auch Berater in einer der emotionalsten Lebensphasen überhaupt. Er kennt die Spielräume, die das Gesetz lässt, und hilft dabei, tragfähige Lösungen zu finden – ob einvernehmlich oder, wenn nötig, vor Gericht.


Was umfasst das Familienrecht?

Das Familienrecht ist im vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt und lässt sich in drei große Themensäulen unterteilen, die in der Praxis eng miteinander verwoben sind.

Säule 1

Eherecht & Trennung

  • Eheschließung und Voraussetzungen
  • Ehevertrag und Güterstand (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Gütergemeinschaft)
  • Trennungsjahr und Getrenntleben
  • Scheidungsantrag und -verfahren
  • Scheidungsfolgenvereinbarung
  • Ehewohnung und Hausratsteilung
  • Eingetragene Lebenspartnerschaft
  • Internationales Eherecht
Säule 2

Vermögen & Unterhalt

  • Zugewinnausgleich nach Scheidung
  • Versorgungsausgleich (Rentenanwartschaften)
  • Trennungsunterhalt während des Trennungsjahres
  • Nachehelicher Unterhalt (Ehegattenunterhalt)
  • Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle
  • Elternunterhalt und Betreuungsunterhalt
  • Unterhaltsabänderung bei veränderten Verhältnissen
  • Unterhalt bei Patchworkfamilien
Säule 3

Kindschaftsrecht

  • Elterliche Sorge (gemeinsam / allein)
  • Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Umgangsrecht und Umgangsregelung
  • Wechselmodell vs. Residenzmodell
  • Kindeswohl als oberster Maßstab
  • Kindesentführung ins Ausland (Haager Abkommen)
  • Umgangsausschluss bei Kindeswohlgefährdung
  • Abstammungsrecht und Vaterschaftsanfechtung

Weitere Bereiche des Familienrechts

Neben den drei Kernsäulen umfasst das Familienrecht weitere Gebiete, in denen ein Fachanwalt unverzichtbar sein kann:

Adoption Betreuungsrecht Vormundschaft Patchworkfamilien Nichteheliche Lebensgemeinschaft Internationales Familienrecht Namensrecht Gewaltschutz (Kontaktverbot)

Reformen im Familienrecht 2024/2025

Das Familienrecht befindet sich im Wandel. Aktuell laufen in Deutschland umfangreiche Reformvorhaben, darunter ein Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (mit Neuregelungen zu Sorge- und Umgangsrecht), eine Unterhaltsrechtsreform sowie ein Abstammungsrechtsreformgesetz. Außerdem wurde das Namensrecht zum 1. Mai 2025 grundlegend modernisiert. Ein Fachanwalt auf dem aktuellen Stand kennt die Auswirkungen dieser Änderungen auf laufende und zukünftige Verfahren.


In welchen Situationen sollten Sie einen Fachanwalt konsultieren?

Das Familienrecht begleitet Menschen in sehr unterschiedlichen Lebensphasen. In jeder davon kann eine frühzeitige Beratung entscheidend sein – nicht nur um Rechte zu sichern, sondern oft auch um langwierige Eskalationen zu vermeiden.

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Vorsorge & Ehe

  • Sie planen zu heiraten und möchten einen Ehevertrag abschließen
  • Sie sind Unternehmer oder haben erhebliches Vorvermögen, das Sie schützen wollen
  • Sie leben in einer Patchworkfamilie und wollen Rechte aller Beteiligten klären
  • Sie möchten den gesetzlichen Güterstand durch Gütertrennung oder Gütergemeinschaft ersetzen
  • Sie erwägen eine eingetragene Lebenspartnerschaft oder deren Aufhebung
  • Sie wollen Unterhalts- und Versorgungsansprüche für den Scheidungsfall bereits jetzt absichern
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Trennung & Scheidung

  • Sie haben sich von Ihrem Partner getrennt und wollen wissen, was jetzt zu tun ist
  • Sie wollen die Scheidung so einvernehmlich wie möglich gestalten
  • Ihr Partner hat bereits einen Anwalt beauftragt – Sie brauchen ebenfalls Vertretung
  • Sie streiten über die Nutzung der gemeinsamen Ehewohnung während der Trennung
  • Sie wollen eine Scheidungsfolgenvereinbarung aushandeln (Unterhalt, Vermögen, Kinder)
  • Es gibt Unternehmensbeteiligungen, Immobilien oder komplexes Vermögen zu regeln
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Wenn Kinder betroffen sind

  • Sie und Ihr Ex-Partner streiten über das Sorge- oder Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Ein Elternteil verweigert dem anderen den vereinbarten Umgang mit dem Kind
  • Ihr Ex-Partner möchte mit dem Kind ins Ausland ziehen
  • Sie vermuten eine Kindeswohlgefährdung im Haushalt des anderen Elternteils
  • Sie wollen das Wechselmodell einführen oder ablehnen
  • Ihr Kind wurde von einem Elternteil ins Ausland verbracht (internationale Kindesentführung)
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Unterhaltsstreit

  • Ihr Ex-Partner zahlt keinen oder zu wenig Unterhalt
  • Sie werden zur Zahlung von Unterhalt aufgefordert, halten den Betrag für überhöht
  • Ihr Einkommen oder das des Unterhaltspflichtigen hat sich wesentlich verändert
  • Sie wollen wissen, ob und in welcher Höhe Ihnen Trennungsunterhalt zusteht
  • Kindesunterhalt soll an veränderte Lebensumstände angepasst werden
  • Der Unterhaltsschuldner verschleiert sein tatsächliches Einkommen

Frühzeitig ist günstiger als später. Gerade bei Trennung und Scheidung gilt: Wer erst zum Anwalt geht, wenn der Streit eskaliert ist, hat oft weniger Verhandlungsspielraum und höhere Kosten. Eine Erstberatung unmittelbar nach der Trennung – noch vor dem ersten Brief vom Anwalt der Gegenseite – ist fast immer sinnvoll.


Aufgaben eines Fachanwalts für Familienrecht

Der Fachanwalt für Familienrecht begleitet Mandanten in jeder Phase – von der vorbeugenden Vertragsgestaltung über die Trennung bis zur abschließenden Vermögensauseinandersetzung. Seine Aufgaben sind so vielfältig wie die Lebenssituationen seiner Mandanten.

  1. 1

    Beratung vor und in der Ehe – Ehevertrag und Güterstand

    Ein Ehevertrag ist keine Liebesfrage, sondern Vernunft. Der Fachanwalt gestaltet Eheverträge, die den gesetzlichen Güterstand anpassen, Unternehmensanteile schützen, Unterhaltsansprüche regeln und den Versorgungsausgleich modifizieren – stets innerhalb der von der Rechtsprechung gesetzten Grenzen der Wirksamkeit.

  2. 2

    Begleitung durch Trennung und Scheidungsverfahren

    Der Fachanwalt erklärt den Ablauf des Scheidungsverfahrens, stellt den Scheidungsantrag beim Familiengericht, begleitet den Mündlichkeitstermin und klärt, welche Folgesachen (Unterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinn) im Verbund oder separat geregelt werden sollen.

  3. 3

    Verhandlung von Scheidungsfolgenvereinbarungen

    Einvernehmliche Lösungen sind schneller, günstiger und nachhaltiger als Gerichtsverfahren. Der Fachanwalt verhandelt außergerichtlich über alle Scheidungsfolgen – Unterhalt, Zugewinnausgleich, Sorgerecht, Nutzung der Ehewohnung – und fixiert die Ergebnisse in einer rechtssicheren Vereinbarung.

  4. 4

    Berechnung und Durchsetzung von Unterhalt

    Der Fachanwalt berechnet den Trennungsunterhalt, den nachehelichen Unterhalt und den Kindesunterhalt nach der aktuellen Düsseldorfer Tabelle – unter Berücksichtigung von Selbstbehalt, bereinigtem Nettoeinkommen und fiktivem Einkommen bei Unterlassen zumutbarer Erwerbstätigkeit. Er setzt Ansprüche gerichtlich durch oder wehrt überhöhte Forderungen ab.

  5. 5

    Vertretung in Sorge- und Umgangsrechtsverfahren

    Im Mittelpunkt steht stets das Kindeswohl. Der Fachanwalt vertritt Elternteile in gerichtlichen Verfahren zur elterlichen Sorge, zum Aufenthaltsbestimmungsrecht und zum Umgangsrecht – und arbeitet bei Bedarf mit dem Jugendamt und Verfahrensbeiständen zusammen, die die Interessen des Kindes im Verfahren vertreten.

  6. 6

    Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich

    Der Fachanwalt ermittelt den Anfangs- und Endvermögenswert jedes Ehegatten, errechnet den Zugewinnausgleichsanspruch und setzt ihn durch. Beim Versorgungsausgleich – der automatisch im Scheidungsverfahren durchgeführt wird – prüft er, ob und wie Rentenanwartschaften aufgeteilt werden, und stellt notfalls Anträge auf Ausschluss oder Abänderung.

  7. 7

    Vertretung vor dem Familiengericht

    Beim Familiengericht besteht in nahezu allen Verfahren Anwaltszwang. Der Fachanwalt übernimmt die vollständige Prozessvertretung – von der Antragsschrift über Zwischenverfahren bis zum Abschluss. Bei Bedarf vertritt er auch in Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht.

  8. 8

    Beratung bei internationalen Familiensachen

    Bei Ehen mit Auslandsbezug – unterschiedliche Staatsangehörigkeiten, Wohnsitz im Ausland, Immobilien im Ausland – bestimmt das internationale Privatrecht, welches nationale Recht gilt. Der Fachanwalt klärt die anwendbare Rechtsordnung und koordiniert bei Bedarf mit ausländischen Kollegen, insbesondere in Fällen internationaler Kindesentführung nach dem Haager Übereinkommen.


Welche Dienstleistungen sollte ein guter Fachanwalt anbieten?

Familienrecht ist ein sensibles Rechtsgebiet, in dem juristisches Können und menschliches Fingerspitzengefühl gleichermaßen gefragt sind. Diese Checkliste hilft Ihnen, das Angebot einer Kanzlei zu beurteilen.

Einfühlsame und klare Kommunikation Familienrechtliche Verfahren sind emotional belastend. Ein guter Fachanwalt erklärt verständlich, hört zu und bleibt dabei sachlich und lösungsorientiert.
Erstgespräch zu transparenten Konditionen Viele Kanzleien bieten eine erste Orientierungsberatung zu einer Pauschalgebühr an. Fragen Sie vorab, was das Gespräch kostet – und was es beinhaltet.
Kenntnis der aktuellen Düsseldorfer Tabelle Die Tabelle wird jährlich aktualisiert. Ein Fachanwalt, der mit der jeweils gültigen Fassung arbeitet, stellt sicher, dass Unterhaltsansprüche korrekt berechnet werden.
Prüfung auf Prozesskostenhilfe Wer die Kosten eines Scheidungsverfahrens nicht aufbringen kann, hat möglicherweise Anspruch auf staatliche Prozesskostenhilfe. Ein guter Fachanwalt klärt dies frühzeitig.
Beratung per Video oder Telefon Gerade wenn Kinder zu betreuen sind oder der Ex-Partner in einer anderen Stadt lebt, sind digitale Beratungsformate ein wichtiger Komfortfaktor.
Kooperation mit Mediatoren Nicht jeder Streit muss vor Gericht enden. Eine Kanzlei, die Mediation kennt und empfiehlt, wenn sie sinnvoll ist, denkt im Interesse des Mandanten – nicht im Interesse hoher Verfahrenskosten.
Erfahrung mit komplexen Vermögensfällen Bei Unternehmensbeteiligungen, Immobilien oder erheblichen Vorvermögen braucht es einen Fachanwalt, der auch betriebswirtschaftlich und steuerrechtlich denkt.
Klare Haltung zu Kindschaftssachen Verfahren, die Kinder betreffen, erfordern besondere Sensibilität. Fragen Sie, wie die Kanzlei mit Jugendamt, Verfahrensbeistand und Gutachtern umgeht.
⚖️

Anwaltszwang beim Familiengericht

In Scheidungsverfahren und den meisten familiengerichtlichen Verfahren besteht Anwaltszwang – Sie können sich nicht selbst vertreten. Beide Seiten brauchen jeweils einen eigenen Anwalt. Bei einvernehmlicher Scheidung reicht es, wenn ein Ehegatte einen Anwalt beauftragt und der andere den Scheidungsantrag zustimmt. Auch das spart Kosten – sofern wirklich alle Folgefragen bereits einvernehmlich geklärt sind.

Mediation oder Gericht – was ist besser?

Nicht jeder familienrechtliche Konflikt muss vor Gericht enden. Mediation kann eine sinnvolle Alternative sein – aber nicht immer.

Anwaltliches Verfahren / Gericht

Wenn gerichtliche Hilfe nötig ist

  • Eine Seite ist nicht kompromissbereit
  • Es besteht ein Machtgefälle oder Missbrauchsgeschichte
  • Fristen drohen abzulaufen
  • Das Kindeswohl ist akut gefährdet
  • Komplexe Vermögensfragen erfordern gerichtliche Klärung
  • Vollstreckbare Titel werden benötigt
Mediation

Wenn Mediation sinnvoll ist

  • Beide Seiten wollen eine einvernehmliche Lösung
  • Die künftige Elternbeziehung soll möglichst erhalten bleiben
  • Kosten und Zeit sollen minimiert werden
  • Vertraulichkeit ist beiden wichtig
  • Die Kommunikation ist schwierig, aber nicht unmöglich
  • Kinder sollen so wenig wie möglich belastet werden

Wichtige Fristen & Grundregeln

Im Familienrecht gibt es sowohl harte gesetzliche Fristen als auch Grundregeln, die Sie kennen sollten, um Ansprüche nicht zu verlieren oder ungewollt zu begründen.

1
Jahr
Trennungsjahr
Vor einer Scheidung müssen Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben. Erst danach kann das Scheitern der Ehe beim Familiengericht festgestellt und die Scheidung ausgesprochen werden (§ 1566 BGB).
Ab
Monat 1
Trennungsunterhalt
Trennungsunterhalt kann rückwirkend nur ab dem Monat verlangt werden, in dem der Anspruch erstmals geltend gemacht wurde. Wer zu lange wartet, verliert vergangene Ansprüche unwiederbringlich.
Auto­matisch
im Verbund
Versorgungsausgleich
Der Versorgungsausgleich wird vom Familiengericht im Scheidungsverfahren automatisch durchgeführt. Soll er ausgeschlossen oder abgeändert werden, muss ein entsprechender Antrag rechtzeitig gestellt werden.
3
Jahre
Zugewinnausgleich
Der Anspruch auf Zugewinnausgleich verjährt drei Jahre nach Rechtskraft der Scheidung (§ 1378 Abs. 4 BGB). Wer diesen Anspruch nicht geltend macht oder sichert, verliert ihn dauerhaft.
3
Jahre
Unterhaltsverjährung
Laufende Unterhaltsansprüche verjähren in drei Jahren, gerechnet ab Ende des Jahres, in dem sie entstanden sind. Titulierter Unterhalt (per Urteil) verjährt erst nach 30 Jahren.
2
Wochen
Eigene Anträge im Scheidungsverfahren
Möchte ein Ehegatte im Scheidungsverfahren eigene Anträge stellen (z. B. zu Unterhalt oder Zugewinn), müssen diese spätestens zwei Wochen vor dem Scheidungstermin eingereicht werden.

Besonders wichtig beim Unterhalt: Unterhalt kann rückwirkend grundsätzlich nur ab dem Zeitpunkt verlangt werden, ab dem der Unterhaltsschuldner in Verzug gesetzt oder der Anspruch rechtshängig wurde. Wer monatelang schweigt, verliert den Anspruch für die Vergangenheit – auch wenn er inhaltlich berechtigt gewesen wäre.


Was qualifiziert einen Fachanwalt für Familienrecht?

Den Titel „Fachanwalt für Familienrecht" darf nur führen, wer die strengen Anforderungen der Fachanwaltsordnung (FAO) erfüllt und dies gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachgewiesen hat.

📋

Mindestens 3 Jahre Zulassung

Dreijährige Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt sind Grundvoraussetzung vor der Antragstellung (§ 3 FAO).

📚

120 Stunden Fachlehrgang

Absolvierung eines spezialisierten Fachanwaltslehrgangs mit mindestens 120 Unterrichtsstunden, der alle Kernbereiche des Familienrechts abdeckt, mit Bestehen von mindestens drei Klausuren.

⚖️

Nachgewiesene Fallpraxis

Selbstständige Bearbeitung einer Mindestanzahl familienrechtlicher Fälle, die alle relevanten Bereiche abdecken – von Scheidung über Unterhalt bis Kindschaftssachen.

🔄

Jährliche Fortbildungspflicht

Mindestens 15 Fortbildungsstunden pro Jahr im Fachgebiet Familienrecht müssen nachgewiesen und unaufgefordert bei der Rechtsanwaltskammer eingereicht werden (§ 15 FAO).

🏛️

Verleihung durch die Kammer

Der Titel wird nach § 43c BRAO durch die zuständige Rechtsanwaltskammer verliehen – nach Prüfung aller Nachweise durch einen unabhängigen Fachausschuss.

📰

FAO-Reform 2025

Seit Dezember 2025 gilt für alle Fachanwaltschaften ein verlängerter Nachweiszeitraum von 5 Jahren (statt bisher 3). Das erhöht die Qualitätshürde und stellt sicher, dass nachgewiesene Praxiserfahrung breiter belegt ist.

Familienrecht als zweithäufigste Fachanwaltschaft

Das Familienrecht gehört zu den am stärksten nachgefragten Fachanwaltschaften in Deutschland. Die Kombination aus hoher gesellschaftlicher Relevanz – Scheidungen, Kindschaftsstreitigkeiten, Unterhaltsfragen –, emotionaler Komplexität und rechtlicher Vielschichtigkeit macht es zu einem der anspruchsvollsten Spezialgebiete im Zivilrecht. Viele Fachanwälte für Familienrecht erwerben ergänzend den Titel Fachanwalt für Erbrecht, da beide Gebiete in der Praxis häufig zusammentreffen – etwa bei Scheidung und gleichzeitiger Nachlassregelung.

Rechtlicher Hinweis

Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Rechtliche Fristen, Unterhaltstabellen und gesetzliche Voraussetzungen können sich ändern. Bitte konsultieren Sie für Ihre konkrete Situation stets einen qualifizierten Fachanwalt für Familienrecht.

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