Was das Rechtsgebiet umfasst, in welchen Lebenssituationen Sie rechtliche Hilfe brauchen – und woran Sie einen guten Fachanwalt erkennen.
Ein Erbfall trifft Menschen fast immer in einer emotional belastenden Situation – oft mitten in der Trauer. Gleichzeitig laufen Fristen, müssen weitreichende Entscheidungen getroffen und manchmal alte Familienstreitigkeiten rechtlich gelöst werden. Das Erbrecht ist eines der persönlichsten und gleichzeitig komplexesten Rechtsgebiete des deutschen Rechts.
In Deutschland werden jährlich schätzungsweise rund 400 Milliarden Euro vererbt – eine Summe, die stetig steigt. Gleichzeitig ist das Erbrecht eng verflochten mit dem Familienrecht, dem Steuerrecht, dem Gesellschaftsrecht und – bei Vermögen im Ausland – dem internationalen Privatrecht. Wer glaubt, ein einfaches Testament schütze vor Konflikten, irrt häufig: Jährlich landen rund 20.000 Erbstreitigkeiten vor deutschen Gerichten.
Ein Fachanwalt für Erbrecht hilft auf zwei Wegen: vorausschauend, indem er Vermögen rechtssicher und steuergünstig für die nächste Generation gestaltet – und reaktiv, wenn im Erbfall Konflikte entstehen, Ansprüche durchgesetzt oder abgewehrt werden müssen.
Das Erbrecht lässt sich in zwei große Phasen unterteilen, die zeitlich und inhaltlich klar voneinander zu trennen sind: die Gestaltung zu Lebzeiten und die Abwicklung im Erbfall.
Wer rechtzeitig handelt, spart Steuern, vermeidet Streit und schützt seine Angehörigen.
Nach dem Tod des Erblassers entstehen rechtliche und steuerliche Pflichten – und oft auch Streit.
Das Erbrecht ist selten ein isoliertes Thema. Ein erfahrener Fachanwalt kennt die relevanten Berührungspunkte und arbeitet bei Bedarf mit spezialisierten Kollegen zusammen:
Internationale Erbfälle nehmen zu
Rund 10 % aller Erbschaften in Europa haben heute einen grenzüberschreitenden Bezug – durch Immobilien im Ausland, einen im Ausland lebenden Erblasser oder Erben mit verschiedenen Nationalitäten. Seit 2015 gilt die EU-Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO), die bestimmt, welches nationale Recht anwendbar ist. Fachanwälte mit Erfahrung im internationalen Erbrecht sind für solche Fälle unerlässlich.
Das Erbrecht begleitet Menschen in drei grundlegend verschiedenen Lebenssituationen. In jeder von ihnen kann professionelle Beratung entscheidend sein – sowohl um eigene Rechte zu sichern als auch um kostspielige Fehler zu vermeiden.
Erbrecht ist keine Notfallmedizin. Wer erst dann zum Anwalt geht, wenn ein Streit eskaliert oder Fristen drohen, hat oft weniger Handlungsspielraum. Eine frühzeitige Beratung – idealerweise noch zu Lebzeiten des Erblassers – ist fast immer günstiger, schneller und effektiver als eine nachträgliche Korrektur.
Der Fachanwalt für Erbrecht begleitet Mandanten sowohl in der stillen Planungsphase als auch in der oft emotionalen Auseinandersetzung nach einem Todesfall. Seine Aufgaben sind vielfältig – und gehen weit über die bloße Testamentserstellung hinaus.
Der Fachanwalt gestaltet letztwillige Verfügungen so, dass sie rechtssicher, eindeutig auslegbar und steuerlich durchdacht sind. Er erkennt Formfehler, prüft bestehende Testamente auf Wirksamkeit und entwirft bei Bedarf Alternativen – etwa ein Berliner Testament für Ehepaare oder gestaffelte Regelungen für Patchworkfamilien.
Wer Vermögen bereits zu Lebzeiten überträgt, kann erhebliche Erbschaftsteuer sparen – sofern die Fristen und Freibeträge richtig genutzt werden. Der Fachanwalt plant Schenkungen unter Berücksichtigung der Zehn-Jahres-Frist (§ 2325 BGB) und der steuerlichen Freibeträge, die alle zehn Jahre erneut in Anspruch genommen werden können.
Nach dem Tod des Erblassers begleitet der Fachanwalt die gesamte Abwicklung: vom Antrag auf einen Erbschein beim Nachlassgericht über die Erstellung des Nachlassinventars bis zur Kommunikation mit Banken, Behörden und dem Grundbuchamt. Er schützt Erben vor einer ungewollten persönlichen Haftung für Schulden des Erblassers.
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB) und steht bestimmten Angehörigen auch bei Enterbung zu. Der Fachanwalt berechnet den Pflichtteil, erstreitet Auskunftsansprüche gegenüber dem Erben und vertritt sowohl Pflichtteilsberechtigte als auch Erben, die mit Pflichtteilsforderungen konfrontiert werden.
Wird ein Testamentsvollstrecker eingesetzt, hat dieser weitreichende Befugnisse und Pflichten. Der Fachanwalt berät sowohl Testamentsvollstrecker bei ihrer Amtsführung als auch Erben, die mit einem Vollstrecker in Konflikt geraten oder dessen Abberufung anstreben.
Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer können den Wert eines Nachlasses erheblich schmälern. Der Fachanwalt kennt die relevanten Freibeträge, Steuerklassen und Gestaltungsmöglichkeiten – und entwickelt in Zusammenarbeit mit Steuerberatern individuelle Strategien, um die Steuerlast legal zu minimieren.
Eskaliert ein Erbstreit, vertritt der Fachanwalt seine Mandanten vor dem Nachlassgericht, dem Amts- oder Landgericht. Dazu gehören Erbenfeststellungsklagen, Auskunftsklagen, Anfechtungen von Testamenten sowie die Zwangsvollstreckung zur Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen.
Wenn Erblasser oder Erben im Ausland leben oder Vermögen im Ausland vorhanden ist, bestimmt die EU-Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO), welches Recht gilt. Der Fachanwalt klärt die anwendbare Rechtsordnung, beantragt das Europäische Nachlasszeugnis und koordiniert bei Bedarf mit ausländischen Kollegen.
Nicht jede Kanzlei ist gleich gut aufgestellt. Diese Checkliste hilft Ihnen, das Leistungsspektrum eines Erbrechtsanwalts zu beurteilen – bevor Sie sich entscheiden.
Eine häufige Frage: Wann brauche ich einen Fachanwalt, wann einen Notar? Beide sind im Erbrecht tätig – aber mit unterschiedlichen Rollen.
Tipp: Beide Berufe ergänzen sich. Wer ein notarielles Testament errichten möchte, braucht den Notar – aber die strategische Vorbereitung, welcher Inhalt sinnvoll ist, leistet der Fachanwalt. Viele komplexe Erbfälle erfordern beide.
Im Erbrecht gibt es mehrere Fristen, die ohne Vorwarnung zu laufen beginnen und bei Versäumnis erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben können.
Besonders kritisch: Die Frist zur Erbausschlagung läuft auch dann, wenn Sie den genauen Umfang des Nachlasses noch gar nicht kennen. Konsultieren Sie im Zweifelsfall sofort einen Fachanwalt – lieber einen Tag früher als einen Tag zu spät.
Den Titel „Fachanwalt für Erbrecht" darf nur führen, wer strenge Voraussetzungen nach der Fachanwaltsordnung (FAO) erfüllt und dies gegenüber der zuständigen Rechtsanwaltskammer nachgewiesen hat.
Dreijährige Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt sind Grundvoraussetzung vor der Antragstellung (§ 3 FAO).
Absolvierung eines Fachanwaltslehrgangs mit mindestens 120 Unterrichtsstunden, der alle Kernbereiche des Erbrechts abdeckt, mit bestandenen Klausuren.
Selbstständige Bearbeitung einer Mindestanzahl erbrechtlicher Fälle in mehreren Kernbereichen des Fachgebiets (Gestaltung, Abwicklung, Streit).
Mindestens 15 Fortbildungsstunden pro Jahr im Fachgebiet Erbrecht müssen nachgewiesen und unaufgefordert bei der Rechtsanwaltskammer eingereicht werden (§ 15 FAO).
Der Titel wird nach § 43c BRAO durch die zuständige Rechtsanwaltskammer verliehen – nach Prüfung aller Voraussetzungen durch einen Fachausschuss.
Seit Dezember 2025 gilt ein verlängerter Nachweiszeitraum von 5 Jahren (statt 3). Zudem wurden Vorsorgevollmachten als eigener Praxisbereich explizit in die Anforderungen aufgenommen.
Reform der Fachanwaltsordnung 2025
Die Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer hat am 26. Mai 2025 die Fachanwaltsordnung grundlegend reformiert. Für das Erbrecht bedeutet das unter anderem: Der Nachweiszeitraum für Pflichtfälle wurde von drei auf fünf Jahre verlängert, was die Qualitätshürde weiter anhebt. Außerdem wurden Vorsorgevollmachten als eigenständiger Praxisbereich ausdrücklich in die Anforderungen aufgenommen – ein Bereich, der in der Praxis seit Jahren stark an Bedeutung gewonnen hat. Die Änderungen sind zum 1. Dezember 2025 in Kraft getreten.
Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Rechtliche Fristen, Steuerfreibeträge und Voraussetzungen können sich ändern. Bitte konsultieren Sie für Ihre konkrete Situation stets einen qualifizierten Fachanwalt für Erbrecht.