Rechtsgebiet im Überblick

Fachanwalt für Erbrecht

Was das Rechtsgebiet umfasst, in welchen Lebenssituationen Sie rechtliche Hilfe brauchen – und woran Sie einen guten Fachanwalt erkennen.

~20.000 Erbstreitigkeiten pro Jahr
6 Wochen Frist zur Erbausschlagung
400 Mrd. € jährliches Erbvolumen in Deutschland

Ein Erbfall trifft Menschen fast immer in einer emotional belastenden Situation – oft mitten in der Trauer. Gleichzeitig laufen Fristen, müssen weitreichende Entscheidungen getroffen und manchmal alte Familienstreitigkeiten rechtlich gelöst werden. Das Erbrecht ist eines der persönlichsten und gleichzeitig komplexesten Rechtsgebiete des deutschen Rechts.

In Deutschland werden jährlich schätzungsweise rund 400 Milliarden Euro vererbt – eine Summe, die stetig steigt. Gleichzeitig ist das Erbrecht eng verflochten mit dem Familienrecht, dem Steuerrecht, dem Gesellschaftsrecht und – bei Vermögen im Ausland – dem internationalen Privatrecht. Wer glaubt, ein einfaches Testament schütze vor Konflikten, irrt häufig: Jährlich landen rund 20.000 Erbstreitigkeiten vor deutschen Gerichten.

Ein Fachanwalt für Erbrecht hilft auf zwei Wegen: vorausschauend, indem er Vermögen rechtssicher und steuergünstig für die nächste Generation gestaltet – und reaktiv, wenn im Erbfall Konflikte entstehen, Ansprüche durchgesetzt oder abgewehrt werden müssen.


Was umfasst das Erbrecht?

Das Erbrecht lässt sich in zwei große Phasen unterteilen, die zeitlich und inhaltlich klar voneinander zu trennen sind: die Gestaltung zu Lebzeiten und die Abwicklung im Erbfall.

Phase 1 – Vorausschauend

Gestaltung zu Lebzeiten

Wer rechtzeitig handelt, spart Steuern, vermeidet Streit und schützt seine Angehörigen.

  • Testament (handschriftlich oder notariell)
  • Erbvertrag zwischen Partnern oder Familienmitgliedern
  • Berliner Testament für Ehepaare
  • Schenkungen zu Lebzeiten und Freibeträge nutzen
  • Vorweggenommene Erbfolge (Immobilien, Unternehmen)
  • Vor- und Nacherbschaft gestalten
  • Vermächtnisse und Teilungsanordnungen
  • Pflichtteilsreduktion durch Gestaltung
  • Unternehmensnachfolge planen
  • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Phase 2 – Im Erbfall

Abwicklung des Nachlasses

Nach dem Tod des Erblassers entstehen rechtliche und steuerliche Pflichten – und oft auch Streit.

  • Gesetzliche Erbfolge prüfen und anwenden
  • Testament auslegen und anfechten
  • Erbschein beantragen und Erbscheinsverfahren
  • Erbschaft annehmen oder ausschlagen
  • Nachlassinventar und Haftung des Erben
  • Erbengemeinschaft verwalten und auseinandersetzen
  • Testamentsvollstreckung begleiten
  • Pflichtteilsansprüche geltend machen oder abwehren
  • Grundbuchberichtigung nach Erbfall
  • Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuererklärung

Angrenzende Rechtsgebiete

Das Erbrecht ist selten ein isoliertes Thema. Ein erfahrener Fachanwalt kennt die relevanten Berührungspunkte und arbeitet bei Bedarf mit spezialisierten Kollegen zusammen:

Erbschaftsteuer & Schenkungsteuer Familienrecht Gesellschaftsrecht Immobilienrecht Sozialrecht (Erbschaft & Sozialhilfe) Internationales Erbrecht (EU-ErbVO) Insolvenzrecht

Internationale Erbfälle nehmen zu

Rund 10 % aller Erbschaften in Europa haben heute einen grenzüberschreitenden Bezug – durch Immobilien im Ausland, einen im Ausland lebenden Erblasser oder Erben mit verschiedenen Nationalitäten. Seit 2015 gilt die EU-Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO), die bestimmt, welches nationale Recht anwendbar ist. Fachanwälte mit Erfahrung im internationalen Erbrecht sind für solche Fälle unerlässlich.


In welchen Situationen sollten Sie einen Fachanwalt konsultieren?

Das Erbrecht begleitet Menschen in drei grundlegend verschiedenen Lebenssituationen. In jeder von ihnen kann professionelle Beratung entscheidend sein – sowohl um eigene Rechte zu sichern als auch um kostspielige Fehler zu vermeiden.

📝

Vorsorge & Planung

  • Sie wollen ein Testament errichten und sichergehen, dass es rechtswirksam ist
  • Sie möchten Ihr Vermögen steueroptimiert auf die nächste Generation übertragen
  • Sie haben ein Unternehmen und müssen die Nachfolge regeln
  • Sie leben in einer Patchworkfamilie mit Kindern aus verschiedenen Beziehungen
  • Sie wollen Ihren Partner absichern, ohne Kinder zu übergehen
  • Sie besitzen Immobilien oder größere Vermögenswerte und wollen Erbschaftsteuer minimieren
  • Sie möchten eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung rechtssicher aufsetzen
  • Sie erwägen, jemandem zu Lebzeiten Vermögen zu schenken
🏛️

Im Erbfall

  • Ein Angehöriger ist verstorben und Sie wissen nicht, ob und wie Sie erben
  • Es gibt ein Testament – Sie sind unsicher, ob es gültig ist oder was es bedeutet
  • Sie sind Teil einer Erbengemeinschaft und müssen sich mit anderen Erben einigen
  • Der Nachlass enthält Immobilien, Unternehmensanteile oder Auslandsvermögen
  • Sie wurden als Testamentsvollstrecker eingesetzt
  • Sie erwägen, die Erbschaft auszuschlagen, weil Schulden den Nachlass belasten
  • Das Grundbuch muss nach dem Erbfall berichtigt werden
  • Sie müssen eine Erbschaftsteuererklärung abgeben
⚖️

Im Streitfall

  • Sie wurden im Testament übergangen und wollen Ihren Pflichtteil einfordern
  • Sie verdächtigen, dass der Erblasser bei der Testamentserrichtung nicht testierfähig war
  • Sie wollen ein Testament oder einen Erbvertrag anfechten
  • Miterben streiten über die Verwaltung oder Aufteilung des Nachlasses
  • Ihnen wurden Schenkungen zu Lebzeiten vorenthalten oder verschwiegen
  • Sie werden als Erbe mit Pflichtteilsforderungen konfrontiert
  • Ein Testamentsvollstrecker handelt nicht im Sinne des Erblassers

Erbrecht ist keine Notfallmedizin. Wer erst dann zum Anwalt geht, wenn ein Streit eskaliert oder Fristen drohen, hat oft weniger Handlungsspielraum. Eine frühzeitige Beratung – idealerweise noch zu Lebzeiten des Erblassers – ist fast immer günstiger, schneller und effektiver als eine nachträgliche Korrektur.


Aufgaben eines Fachanwalts für Erbrecht

Der Fachanwalt für Erbrecht begleitet Mandanten sowohl in der stillen Planungsphase als auch in der oft emotionalen Auseinandersetzung nach einem Todesfall. Seine Aufgaben sind vielfältig – und gehen weit über die bloße Testamentserstellung hinaus.

  1. 1

    Erstellung und Prüfung von Testamenten und Erbverträgen

    Der Fachanwalt gestaltet letztwillige Verfügungen so, dass sie rechtssicher, eindeutig auslegbar und steuerlich durchdacht sind. Er erkennt Formfehler, prüft bestehende Testamente auf Wirksamkeit und entwirft bei Bedarf Alternativen – etwa ein Berliner Testament für Ehepaare oder gestaffelte Regelungen für Patchworkfamilien.

  2. 2

    Vorweggenommene Erbfolge und Schenkungsgestaltung

    Wer Vermögen bereits zu Lebzeiten überträgt, kann erhebliche Erbschaftsteuer sparen – sofern die Fristen und Freibeträge richtig genutzt werden. Der Fachanwalt plant Schenkungen unter Berücksichtigung der Zehn-Jahres-Frist (§ 2325 BGB) und der steuerlichen Freibeträge, die alle zehn Jahre erneut in Anspruch genommen werden können.

  3. 3

    Nachlassabwicklung und Erbscheinsverfahren

    Nach dem Tod des Erblassers begleitet der Fachanwalt die gesamte Abwicklung: vom Antrag auf einen Erbschein beim Nachlassgericht über die Erstellung des Nachlassinventars bis zur Kommunikation mit Banken, Behörden und dem Grundbuchamt. Er schützt Erben vor einer ungewollten persönlichen Haftung für Schulden des Erblassers.

  4. 4

    Vertretung in Pflichtteilsstreitigkeiten

    Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB) und steht bestimmten Angehörigen auch bei Enterbung zu. Der Fachanwalt berechnet den Pflichtteil, erstreitet Auskunftsansprüche gegenüber dem Erben und vertritt sowohl Pflichtteilsberechtigte als auch Erben, die mit Pflichtteilsforderungen konfrontiert werden.

  5. 5

    Testamentsvollstreckung

    Wird ein Testamentsvollstrecker eingesetzt, hat dieser weitreichende Befugnisse und Pflichten. Der Fachanwalt berät sowohl Testamentsvollstrecker bei ihrer Amtsführung als auch Erben, die mit einem Vollstrecker in Konflikt geraten oder dessen Abberufung anstreben.

  6. 6

    Steueroptimierte Nachlassplanung

    Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer können den Wert eines Nachlasses erheblich schmälern. Der Fachanwalt kennt die relevanten Freibeträge, Steuerklassen und Gestaltungsmöglichkeiten – und entwickelt in Zusammenarbeit mit Steuerberatern individuelle Strategien, um die Steuerlast legal zu minimieren.

  7. 7

    Vertretung bei Erbstreitigkeiten vor Gericht

    Eskaliert ein Erbstreit, vertritt der Fachanwalt seine Mandanten vor dem Nachlassgericht, dem Amts- oder Landgericht. Dazu gehören Erbenfeststellungsklagen, Auskunftsklagen, Anfechtungen von Testamenten sowie die Zwangsvollstreckung zur Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen.

  8. 8

    Beratung bei internationalen Erbfällen

    Wenn Erblasser oder Erben im Ausland leben oder Vermögen im Ausland vorhanden ist, bestimmt die EU-Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO), welches Recht gilt. Der Fachanwalt klärt die anwendbare Rechtsordnung, beantragt das Europäische Nachlasszeugnis und koordiniert bei Bedarf mit ausländischen Kollegen.


Welche Dienstleistungen sollte ein guter Fachanwalt anbieten?

Nicht jede Kanzlei ist gleich gut aufgestellt. Diese Checkliste hilft Ihnen, das Leistungsspektrum eines Erbrechtsanwalts zu beurteilen – bevor Sie sich entscheiden.

Ganzheitliche Beratung – nicht nur Testament Ein erfahrener Fachanwalt denkt Vorsorge, Steuer und Konfliktprophylaxe zusammen. Reine Testamentserstellung ohne steuerliche Betrachtung ist oft zu kurz gedacht.
Steuerrechtliche Kompetenz oder Netzwerk Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer sind zentral. Die Kanzlei sollte entweder selbst steuerrechtlich beraten können oder eng mit einem Steuerberater zusammenarbeiten.
Erfahrung mit Erbengemeinschaften Mehrere Erben, ein Nachlass – das ist die häufigste Quelle von Streit. Gute Fachanwälte haben Erfahrung in der Moderation und notfalls auch der gerichtlichen Durchsetzung.
Schnelle Erreichbarkeit im Erbfall Fristen laufen sofort nach dem Tod an. Eine Kanzlei, die im Notfall kurzfristig erreichbar ist und rasch reagiert, ist im Erbrecht besonders wertvoll.
Einfühlsames Auftreten Erbrecht ist ein emotionales Rechtsgebiet. Ein guter Fachanwalt verbindet juristische Präzision mit Einfühlungsvermögen – gerade wenn Mandanten sich im Ausnahmezustand befinden.
Transparente Kostenaufklärung Ob nach RVG (Nachlasswert), Stundenhonorar oder Pauschalhonorar – der Fachanwalt erläutert vorab, wie die Abrechnung funktioniert und was eine Beratung voraussichtlich kostet.
Erfahrung mit internationalen Erbfällen Bei Auslandsvermögen oder im Ausland lebenden Beteiligten ist Spezialkompetenz in der EU-ErbVO und ggf. Fremdsprachenkompetenz ein klarer Vorteil.
Beratung per Video oder Telefon Gerade wenn Familienmitglieder über Deutschland verteilt oder im Ausland leben, sind digitale Beratungsformate ein wichtiges Zeichen moderner Kanzleiarbeit.

Anwalt oder Notar – wer ist wofür zuständig?

Eine häufige Frage: Wann brauche ich einen Fachanwalt, wann einen Notar? Beide sind im Erbrecht tätig – aber mit unterschiedlichen Rollen.

Fachanwalt für Erbrecht

Beratung, Gestaltung & Durchsetzung

  • Strategische Nachlassplanung und steuerliche Optimierung
  • Außergerichtliche Verhandlung mit Miterben oder Pflichtteilsberechtigten
  • Vertretung vor Gericht (Erbstreit, Pflichtteilsklage, Anfechtung)
  • Begleitung der Nachlassabwicklung
  • Prüfung und Auslegung bestehender Testamente
  • Beratung bei Erbausschlagung und Haftungsfragen
Notar

Beurkundung & Beglaubigung

  • Beurkundung notarieller Testamente und Erbverträge (gesetzliche Pflicht)
  • Erbscheinsanträge entgegennehmen und weiterleiten
  • Beurkundung von Schenkungsverträgen über Grundstücke
  • Ausstellung des Europäischen Nachlasszeugnisses
  • Neutrale Funktion – keine Parteivertretung

Tipp: Beide Berufe ergänzen sich. Wer ein notarielles Testament errichten möchte, braucht den Notar – aber die strategische Vorbereitung, welcher Inhalt sinnvoll ist, leistet der Fachanwalt. Viele komplexe Erbfälle erfordern beide.


Wichtige Fristen – das müssen Sie wissen

Im Erbrecht gibt es mehrere Fristen, die ohne Vorwarnung zu laufen beginnen und bei Versäumnis erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben können.

6
Wochen
Erbausschlagung
Ab Kenntnis des Erbfalls haben Sie 6 Wochen Zeit, die Erbschaft auszuschlagen. Bei Auslandsberührung verlängert sich die Frist auf 6 Monate. Danach gilt die Erbschaft als angenommen – inklusive sämtlicher Schulden.
3
Monate
Anzeige beim Finanzamt
Erben sind verpflichtet, den Erbfall innerhalb von 3 Monaten dem Finanzamt anzuzeigen (§ 30 ErbStG). Banken und Notare melden zwar automatisch – aber die eigene Anzeigepflicht besteht zusätzlich.
1
Jahr
Testamentsanfechtung
Ein Testament kann innerhalb von 1 Jahr nach Kenntnis des Anfechtungsgrundes angefochten werden (§ 2082 BGB). Diese Frist beginnt erst mit tatsächlicher Kenntnis – nicht mit dem Erbfall selbst.
3
Jahre
Pflichtteilsanspruch
Der Anspruch auf den Pflichtteil verjährt in 3 Jahren – gerechnet ab Kenntnis vom Erbfall und der eigenen Enterbung (§ 195 BGB). Wer wartet, verliert seinen Anspruch unwiederbringlich.
10
Jahre
Pflichtteilsergänzung
Schenkungen des Erblassers können den Pflichtteil erhöhen – aber nur, wenn sie innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Tod erfolgt sind (§ 2325 BGB). Je älter die Schenkung, desto geringer ihr Einfluss.

Besonders kritisch: Die Frist zur Erbausschlagung läuft auch dann, wenn Sie den genauen Umfang des Nachlasses noch gar nicht kennen. Konsultieren Sie im Zweifelsfall sofort einen Fachanwalt – lieber einen Tag früher als einen Tag zu spät.


Was qualifiziert einen Fachanwalt für Erbrecht?

Den Titel „Fachanwalt für Erbrecht" darf nur führen, wer strenge Voraussetzungen nach der Fachanwaltsordnung (FAO) erfüllt und dies gegenüber der zuständigen Rechtsanwaltskammer nachgewiesen hat.

📋

Mindestens 3 Jahre Zulassung

Dreijährige Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt sind Grundvoraussetzung vor der Antragstellung (§ 3 FAO).

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120 Stunden Fachlehrgang

Absolvierung eines Fachanwaltslehrgangs mit mindestens 120 Unterrichtsstunden, der alle Kernbereiche des Erbrechts abdeckt, mit bestandenen Klausuren.

⚖️

Nachgewiesene Fallpraxis

Selbstständige Bearbeitung einer Mindestanzahl erbrechtlicher Fälle in mehreren Kernbereichen des Fachgebiets (Gestaltung, Abwicklung, Streit).

🔄

Jährliche Fortbildungspflicht

Mindestens 15 Fortbildungsstunden pro Jahr im Fachgebiet Erbrecht müssen nachgewiesen und unaufgefordert bei der Rechtsanwaltskammer eingereicht werden (§ 15 FAO).

🏛️

Verleihung durch die Kammer

Der Titel wird nach § 43c BRAO durch die zuständige Rechtsanwaltskammer verliehen – nach Prüfung aller Voraussetzungen durch einen Fachausschuss.

📰

FAO-Reform 2025

Seit Dezember 2025 gilt ein verlängerter Nachweiszeitraum von 5 Jahren (statt 3). Zudem wurden Vorsorgevollmachten als eigener Praxisbereich explizit in die Anforderungen aufgenommen.

Reform der Fachanwaltsordnung 2025

Die Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer hat am 26. Mai 2025 die Fachanwaltsordnung grundlegend reformiert. Für das Erbrecht bedeutet das unter anderem: Der Nachweiszeitraum für Pflichtfälle wurde von drei auf fünf Jahre verlängert, was die Qualitätshürde weiter anhebt. Außerdem wurden Vorsorgevollmachten als eigenständiger Praxisbereich ausdrücklich in die Anforderungen aufgenommen – ein Bereich, der in der Praxis seit Jahren stark an Bedeutung gewonnen hat. Die Änderungen sind zum 1. Dezember 2025 in Kraft getreten.

Rechtlicher Hinweis

Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Rechtliche Fristen, Steuerfreibeträge und Voraussetzungen können sich ändern. Bitte konsultieren Sie für Ihre konkrete Situation stets einen qualifizierten Fachanwalt für Erbrecht.

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