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Kontakt aufnehmen →Eine hohe Sternezahl allein sagt wenig aus, wenn sie auf nur wenigen Bewertungen basiert. Fünf Sterne von drei Mandanten können ein Zufallsergebnis sein — oder sogar Gefälligkeitsbewertungen. Erst ab einer gewissen Anzahl von Bewertungen lassen sich verlässliche Rückschlüsse auf die tatsächliche Qualität einer Kanzlei ziehen. Deshalb berücksichtigen wir in unserem Vergleich sowohl die Sternezahl als auch die Anzahl der Bewertungen.
Wir verwenden einen gewichteten Bayesianischen Durchschnittswert, der sich aus zwei Faktoren zusammensetzt:
(Sterne − 3,0) / 2,0. Die Skala beginnt bei 3,0 Sternen (= 0 Punkte), da kein relevanter Anbieter darunter liegt. Bei 5,0 Sternen wird der Maximalwert von 1,0 erreicht.√(Anzahl / 100), maximal 1,0. Die Quadratwurzel erzeugt bewusst abnehmende Grenznutzen: Die ersten 20 Bewertungen wiegen deutlich mehr als die letzten 20 auf dem Weg zu 100.Der Vergleichsfaktor ist das Produkt beider Faktoren und liegt zwischen 0 und 1,0 (= 100 %).
Ab 100 Mandantenbewertungen gehen wir von einem belastbaren Ergebnis aus. Eine Kanzlei mit 5,0 Sternen und 100 Bewertungen erreicht den Höchstwert von 100 %. Kanzleien mit weniger Bewertungen erhalten entsprechend einen niedrigeren Vergleichsfaktor — unabhängig von ihrer Sternezahl.
Der Mengenfaktor ist auf 1,0 gekappt. Mehr als 100 Bewertungen verbessern den Vergleichsfaktor also nicht weiter. Entscheidend bleibt in diesem Fall allein die Qualität der Bewertungen, also die Sternezahl.
Viele Anwälte haben kein eigenes Google-Unternehmensprofil. In diesen Fällen werten wir die Bewertungen des Kanzleiprofils aus und identifizieren, in welchen Rezensionen der jeweilige Anwalt namentlich erwähnt wird. Diese Bewertungen werden ihm direkt zugeordnet. Zusätzlich fließen Bewertungen von anderen branchenrelevanten Portalen in die Gesamtwertung ein. Aus allen Quellen errechnen wir dann einen gewichteten Durchschnitt.
Neben den Bewertungen prüfen wir drei weitere Bereiche:
| Kriterium | Gewichtung |
|---|---|
| Google-Bewertung der Kanzlei | 30 % |
| Sterne-Bewertung des Anwalts | 30 % |
| Transparenz | 15 % |
| Service | 15 % |
| Erreichbarkeit | 10 % |
| Gesamt | 100 % |
Der Titel „Fachanwalt" ist ein gesetzlich geschütztes Qualitätsmerkmal. Er setzt vertiefte Fachkenntnisse durch Lehrgänge und Prüfungen, eine Mindestanzahl bearbeiteter Mandate sowie die Verpflichtung zur regelmäßigen Fortbildung voraus. Vergeben wird er von der Rechtsanwaltskammer nach den strengen Vorgaben der Fachanwaltsordnung. Für Ratsuchende bedeutet das: Ein Fachanwalt ist ein ausgewiesener Spezialist — und genau solche Experten wollen wir vergleichbar machen.
Ja. Unser Bewertungssystem gewichtet alle vorhandenen Bewertungen und bildet einen Gesamtdurchschnitt. Eine einzelne schlechte Bewertung fällt bei vielen Rezensionen weniger stark ins Gewicht als bei einer Kanzlei mit nur wenigen Einträgen — das spiegelt die Realität fairer wider.